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Verhaltenskodex

Hiermit erklärt der Auftragnehmer gegenüber der Anlagenbau Austria GmbH (nachfolgend ABA genannt) in Verbindung mit unserem Werkvertrag die Einhaltung folgender Vorschriften, sowie im Klagefalle durch dritte Parteien, die völlige Schad- und Klagloshaltung.

  • Einhaltung Mindestlohngesetze
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA, die jeweils gültigen Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn im Einsatzland einzuhalten und seinen Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich von Mindestlohngesetzen fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und sich an sämtlichen gesetzlichen Vorgaben zu halten. Diesbezüglich hält sich ABA das Recht vor, jederzeit aktuelle Nachweise, wie Leistungsnachweise oder Lohnabrechnungen zu verlangen.
    • Für den Fall, dass Subunternehmer oder nach diesen weiteren Nachunternehmen eingesetzt werden, ist ABA berechtigt, jederzeit  aktuelle  Nachweise,  wie   Leistungsnachweise   oder Lohnabrechnungen auch von diesen zu verlangen.

  • Lohn- und Sozialabgaben
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA allen gesetzlichen Lohn-  und Sozialabgabepflichten fristgerecht nachzukommen. ABA behält sich das Recht vor, jederzeit aktuelle Nachweise, wie Beitragsnachweise, Unbedenklichkeits-bescheinigungen von Krankenkassen und Finanzämtern oder Lohn-abrechnungen zu verlangen.

  • Einhaltung Arbeitsgesetze
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA zur Einhaltung aller geltenden Arbeitsgesetze im Einsatzland. Dies betrifft insbesondere geltende Arbeitszeitgesetze.

  • Einhaltung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA alle geltenden Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetze einzuhalten. Dies beinhaltet auch die Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer geht effektiv gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.

  • Einhaltung Entsendegesetze
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA zur Einhaltung aller Entsendegesetze im Einsatzland. Dies betrifft insbesondere Meldevorschriften gegenüber staatlichen Behörden und Ämtern. ABA behält sich das Recht vor, etwaige Meldebestätigungen einzuholen.
    • Für den Fall, dass im Einsatzland Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligungen erforderlich sind, ist ABA berechtigt, jederzeit die aktuellen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen einzuholen.

  • Einhaltung Arbeitskräfteüberlassungsgesetze
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber ABA zur Einhaltung aller geltenden Arbeitskräfteüberlassungsgesetze.

  • Sonstiges
    • Für den Fall, dass ABA seinen Auftraggebern die Einhaltung von Arbeits-, Mindestlohn- und Entsendegesetze bestätigen muss, behält sich ABA das Recht vor, zur Wahrung der Nachunternehmerkette, diese Verpflichtungserklärung sowie diverse Nachweise an den/die Auftragsgeber weiterzuleiten.

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